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Die gegenständliche Website, die für den am weitesten verbreiteten Browser, den Microsoft Internetexplorer, optimiert wurde, unterscheidet sich hinsichtlich ihrer Benutzbarkeit im Grunde nicht von anderen Websites. Sie sollten darauf Rücksicht nehmen, dass viele Quellen im PDF-Format (Portable Document Format) gehalten sind. Aus diesem Grund sollten Sie ein Programm benützen, um solche Dateien einsehen zu können. Benützen Sie etwa acrobat® reader®.
Bei aller Komplexität des Gegenstandes wurde darauf geachtet, die Site möglichst klar und übersichtlich zu gestalten:
Navigieren Sie mittels der linken blauen Menüleiste durch die Website. Über die Menüleiste wie auch über die „Site“ kann an jede beliebige Stelle des Kommentars und zu den Rechtsquellen gesprungen werden.
Unten auf der Menüleiste ist eine Suchmaschine eingebaut, die es erlaubt, Textabfragen abzusenden: Suchtext eingeben, die Taste „Enter“ drücken und das Ergebnis abwarten.
Innerhalb einer Seite gelangen Sie mit Drücken der Taste „Pos1“ jederzeit an den Anfang und durch Drücken der Taste „Ende“ an das Ende innerhalb der aktiven Seite. Mit Drücken der Taste „Bild aufwärts“ bzw. „Bild abwärts“ gelangen Sie innerhalb der aktiven Seite einen Bildausschnitt (je nach Auflösung des Bildschirmes verschieden) nach oben bzw. nach unten.
Im Schwebemenu wird Ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit eröffnet, den jeweils dazugehörigen Gesetzestext bzw. eine aktuelle Judikaturauswahl oder sonstige sachlich wichtige Seiten einzublenden. Häufig erscheinen die so aufgerufenen Seiten in eigenen Fenstern in sog Popups; sie sollten daher für den Gebrauch dieses Werkes Popup-Blocker deaktivieren.
Durch Klick mit der rechten Maustaste in das Hauptfenster können Sie ein Kontextmenü aktivieren.
Verknüpfungen ( sog. links) im Fließtext dies gilt nicht für Auwahlmenus und dergleichen! können Sie daran erkennen, dass die Schrift in roter Farbe bzw. in grüner Farbe gehalten ist; hinter roten bzw. grünen Schriftzeichen steht in aller Regel ein link, wobei ein roter link auf eine PDF-Datei und ein grüner link auf eine HTML-Datei zeigt. Diese Differenzierung ist deshalb wichtig, weil PDF-Dateien regelmäßig höhere Download-Zeiten erfordern.
Nach Installation des Service-Packs 2 zu Microsoft Windows XP (SP2) werden die Standardeinstellung des Microsoft-Internetexplorers dahingehend geändert, dass popups geblockt werden; dies wird in der sog Informationsleiste angezeigt. Da die auf asylum-online verwendeten Scripts ungefährlich sind und die Usability der Website durch die Scripts wesentlich verbessert wird, darf ich ohne Zuerkennung irgendwelcher Gewährleistungsansprüche empfehlen, die blockierten Inhalte zuzulassen. Dies ist zunächst für jede Seite gesondert möglich, indem Sie auf die Informationsleiste und in der Folge auf die entsprechende Schaltfläche klicken. Um die blockierten Inhalte für die gesamte Website zuzulassen, gehen Sie im Microsoft-Internetexplorer zum Menupunkt Extras:Popupblocker:Popupblocker-Einstellungen ... . Dort tragen Sie unter der Rubrik „Adresse der Website, die zugelassen werden soll:“ die Adresse „www.asylum-online.at“ ein, und klicken Sie rechts auf die Schaltfläche „Hinzufügen“ und danach auf die Schaltfläche „Schließen“.
Obwohl unter Juristen (noch) eine gewisse Scheu besteht, Literaturstellen aus dem Internet zu zitieren, darf ich dennoch empfehlen, Zitate dieses Werkes dem Aufbau des Werkes anzupassen. Dies ermöglicht den Regergierenden, die entsprechende Stelle ohne großen Aufwand wiederzufinden, indem er über die Menüleiste den entsprechenden Punkten folgt.
Daher nachstehender Zitiervorschlag:
„Rohrböck, [Datum], www.asylum-online.at, Kapitel: (gegebenenfalls) Abschnitt: (gegebenenfalls) Unterabschnitt: aktueller Abschnitt“
Zum Beispiel:
Rohrböck, 24. 7. 2003, www.asylum-online.at, Flüchtlingsstatus: Konstitutive Elemente: Verfolgungsgründe: Rasse
Lehrgang:
Im Wege dieser Website ist es u.a. möglich, den Inhalt des Werkes als Lehrgang durchzuarbeiten. Wenn Sie den Lehrgang absolvieren wollen, klicken Sie auf der Eingangsseite im Schwebemenu links auf den abwärts gerichteten Pfeil. Mit einem Klick auf den abwärts gerichteten Pfeil im Schwebemenu gelangen Sie im Lehrgang um eine Seite weiter; mit Klick auf den aufwärts gerichteten Pfeil im Schwebemenu gehen Sie im Lehrgang um eine Seite zurück. Selbstredend ist es möglich, mit Klick auf „back“ zu der Seite zu springen, von der Sie auf die aktuelle Seite gelangt sind. Auf diesem Wege werden Sie systematisch durch den maßgebenden Inhalt der Website geleitet und können auch selbst durch den Lehrgang navigieren.
Diese Website ist so gegliedert, dass Sie den Stoff auch in Form eines Lehrgangs vollständig durcharbeiten können, indem Sie das Schwebemenü links im Hauptfenster benützen. Ein Klick auf den nach unten gerichteten Pfeil bringt Sie eine Seite weiter, ein Klick auf den nach oben gerichteten Pfeil führt Sie eine Seite zurück Die Reihenfolge der aufgerufenen Seiten folgt grundsätzlich dem Inhaltsverzeichnis bzw der Abfolge der Menupunkte links auf der blauen Navigationsleiste. Mit der Absolvierung des Lehrganges sollten Ihnen fundierte Grundkenntnisse wenn Sie die Materien intensiv durcharbeiten möchten auch breites Fachwissen vermittelt werden. Sie können den Lehrgang unterbrechen und etwa über das Inhaltsverzeichnis oder die Navigationsleiste zu der Stelle springen, an der Sie den Lehrgang fortsetzen möchten oder die für Sie von vornherein von besonderem Interesse ist. Auf diesem Wege werden Sie systematisch durch den maßgebenden Inhalt der Website geleitet und können auch selbst durch den Lehrgang navigieren.
Der Lehrgang enthält mehrere Asylrechtsregimes nebeneinander: auf Grund des komplexen Übergangsrechts kommt es etwa dazu, dass neben dem Asylgesetz 2005 über Jahre auch noch das Asylgesetz 1997 anzuwenden sein wird. An den entsprechenden Stellen ist im Lehrgang eine „Abzweigung“ vorgesehen, an der Sie sich entscheiden können, welches Gesetz (etwas das Asylgesetz 2005 oder das Asylgesetz 1997) Sie durchgehen möchten. Die historischen Gesetzeswerke, nämlich das Asylgesetz 1991 und das Asylgesetz 1968 sollen zu gegebener Zeit eingefügt werden. Der Lehrgang ist so aufgebaut, dass Sie einzelne Gesetze auch nacheinander durcharbeiten können, wenn Sie dies möchten.
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Letzte Änderung: 20. August 2006
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