ENTSCHLIESSUNG über offensichtlich unbegründete Asylanträge
♦
ENTSCHLIESSUNG zu einem einheitlichen Konzept in bezug auf Aufnahmedrittländer
♦
SCHLUSSFOLGERUNGEN betreffend Länder, in denen im allgemeinen keine ernstliche Verfolgungsgefahr besteht
♦
BESCHLUSS zur Schaffung des Informations- Reflexions- und Austauschzentrums für Asylfagen
♦
Beweismittel im Rahmen des Dubliner Übereinkommens (vom Rat am 20. Juni 1994 angenommener Text)
♦
Einheitliches Formular zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staates (vom Rat am 20. Juni 1994 angenommener Text)
♦
Laissez-passer-Formular für die Überstellung eine Asylberwerbers von einem Mitgliedstaat in den anderen (vom Rat am 20. Juni 1994 angenommener Text)
♦
Leitlinien für die Ausarbeitung der gemeinsamen Berichte über Drittstaaten (vom Rat am 20. Juni 1994 angenommener Text)
♦
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 20. Juni 1994 über die eventuelle Anwendung des Artikels K.9 des Vertrags über die Europäische Union auf die Asylpolitik
♦
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 20. Juni 1994 betreffend die Mitteilung der Kommission zum Thema Zuwanderungs- und Asylpolitik
ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 25. September 1995 zur Lastenverteilung hinsichtlich der Aufnahme und des vorübergehenden Aufenthalts von Vertriebenen
♦
BESCHLUSS DES RATES vom 23. November 1995 über die Veröffentlichung der vom Rat in den Bereichen Asyl und Einwanderung verabschiedeten Rechtsakte und sonstigen Schriftstücken im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
♦
BESCHLUSS DES RATES vom 4. März 1996 über ein Warn- und Dringlichkeitsverfahren zur Lastenverteilung hinsichtlich der Aufnahme und des vorübergehenden Aufenthalts von Vertriebenen
♦
GEMEINSAME MASSNAHME vom 4. März 1996 - vom Rat aufgrund von Art K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend den Transit auf Flughäfen
♦
GEMEINSAMER STANDPUNKT vom 4. März 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union festgelegt - betreffend die harmonisierte Anwendung der Definition des Begriffs "Flüchtling" in Artikel 1 des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
♦
ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 26. Juni 1997 betreffend unbegleitete minderjährige Staatsangehörige dritter Länder
♦
BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juni 1997 zur Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte im Asylbereich
♦
ÜBEREINKOMMEN über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags - Dubliner Übereinkommen (ABl 19. 8. 1997, C 254; BGBl III 1997/165;HTML-Fassung)
♦
BESCHLUSS Nr. 1/97 vom 9. September 1997 des Ausschusses nach Art. 18 des Dubliner Übereinkommens vom 15. Juni 1990 über Bestimmungen zur Durchführung des Übereinkommens
♦
BESCHLUSS Nr. 2/97 vom 9. September 1997 de Ausschusses nach Artikel 18 des Dubliner Überinkommens vom 15. Juni 1990 über die Verfahrensregeln des Ausschusses
♦
GEMEINSAME MASSNAHME vom 26. April 1999 - vom Rat aufgrund vn Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend Projekte und Maßnahmen zu konkreten Unterstützung der Aufnahme und der freieilligen Rückführung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern einschließlich Sofothilfemaßnahmen für Personen, die infolge der jüngsten Ereignisse im Kosovo geflüchtet sind
♦
ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 28. September 2000 über die Errichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds
BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über die Anwendung des Verfahrens des Artikels 251 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Bereiche, die unter Titel IV des Dritten Teils dieses Vertrags fallen (2004/927/EG)
♦
Beschluss 2008/839/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) verlautbart (ABl 8. 11. 2008 L 299, 43).