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Das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asylgesetz 2005, ein Fremdenpolizeigesetz 2005 und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erlassen, das Bundesbetreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Sicherheitspolizeigesetz, das Gebührengesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden sowie das Fremdengesetz 1997 aufgehoben wird (Fremdenrechtspaket 2005) wurde am 16. Augsut 2005 im BGBl I 2005/100 [HTML] verlautbart und ist mit 1 Jänner 2006 in Kraft getreten. Noch vor Inkraftreten wurden Teile des Fremdenrechtspakets, nämlich das Fremdenpolizeigesetzes 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und das Ausländerbeschäftigungsgesetzes novelliert (BGBl I 2005/157)
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