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Titel:

Universelles Völkerrecht

I. Satzung der Vereinten Nationen aus 1945 (SVN) BGBl 1956/120

Durch die Satzung der Vereinten Nationen wurde 1945 die Organisation der Vereinten Nationen als neue Weltorganisation geschaffen. Die VN umfasste ursprünglich nur 51 Staaten. Mittlerweile sind nahezu alle Staaten Mitglieder der VN geworden und die verbleibenden haben die Grundsätze der VN anerkannt. Damit kommt der Satzung der Vereinten Nationen die Qualität einer „Grundordnung“ des universellen Völkerrechts zu (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 1984, § 91].

Die Satzung der Vereinten Nationen (SVN) bezeichnet in ihrer Präambel und in ihrem Art 1 selbst die Ziele und Grundsätze, die die Staaten als Richtschnur ihres individuellen und kollktiven Handelns anerkannt haben (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 1984, § 92). Die allgemeine Achtung der Menschenrechte bildet ein wichtiges Ziel der Vereinten Nationen. Außerdem verpflichtet Art 55 der SVN die Organisation, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte für alle, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion zu fördern und Art 56 die Mitgliedstaaten, gemeinsam und einzeln mit der Organisation zusammenzuarbeiten, um diese Ziele zu verwirklichen (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 1984, §1233). Mit der konkreten Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde der Wirtschafts- und Sozialrat der VN betraut.

II. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 (AEMR)

Am 10. Dezember 1948 nahm die Generalversammlung der VN (ohne Gegenstimme, aber bei Stimmenthaltung der damaligen sozialistischen Staaten, Saudi-Arabiens und Südafrikas) die von der Menschenrechtskommission (Hilfsorgan des Wirtschafts-und Sozialrates der VN) ausgearbeitete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an. Die AEMR ist die erste Ausführung der Grundpflicht der SVN zur Förderung der Menschenrechte. Sie ist als solche nicht rechtsverbindlich, da die Generalversammlung der VN keine Zuständigkeit zur Erlassung völkerrechtlicher Normen gegenüber den Mitgliedsstaaten hat; die AEMR stelle eine programmatische Absichtserklärung da (Österreichisches Handbuch des Völkerrechts, 3. Aufl 1996, § 1318). Da aber sämtliche nachfolgenden regionalen Menschenrechtsinstrument, sowie zahlreiche nationale Verfassungen und Gesetze auf die AEMR Bezug nehmen, kann davon ausgegangen werden, dass die in der Erklärung formulierten Menschenrechte unabhängig von vertraglichen Festschreibungen völkerrechtlich verbindlich geworden sind (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 1984, §1234).

Art 14 AEMR enthält eine ausdrückliche Formulierungen des Asylrechts: (1) Jeder Mensch hat das Rechts, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen. (2) Dieses Recht kann jedoch im Falle seiner Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen Ziele und Grundsätze der vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.

III. Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Das Kernstück des völkerrechtlichen Flüchtlingsschutzes ist die Konvention über die Rechtstellung der Flüchtlinge aus 1951 (BGBl 1955/55; englische Version der Konvention; konsolidierte deutsche Fassung der GFK nach der im österr. BGBl verlautbarten Fassung; beachte: die GFK ist nur in englischer bzw franzöischer Sprache authentisch) und das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus 1967 (BGBl 1974/78; englische Version des Protokolls). Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28.Juli 1951 als Übereinkommen abgeschlossen, das an frühere einschlägige Verträge anknüpft (vgl Goodwin-Gill). In ihrer Präambel beruft die GFK sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Vertragsstaaten nehmen durch Ratifizierung der GFK oder Beitritt zur GFK ... [vgl Goodwin-Gill] und verpflichten sich damit insbesondere jenen Personen, die sich infolge von „vor dem 1.Januar 1951 eingetretenen Ereignissen“ aus wohlbegründeter Furcht, aus rassischen, religiösen, politischen Gründen, wegen ihrer Nationalität oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden, außerhalb ihres Heimatstaates befinden und weder dessen Schutz genießen noch eine neue Staatsangehörigkeit erworben haben, bestimmte materielle Rechte einzuräumen. Dazu gehören die Ausstellung von Identitäts- und Reisedokumenten und in weiten Bereichen eine Gleichstellung mit Inländern (vgl dazu Amann, ...). Die materiellen Rechte der Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention gehen damit über den allgemeinen völkerrechtlichen Mindeststandard in der Behandlung von Ausländern hinaus (vgl dazu Verdross/Simma, ...; zum völkerrechtlichen Mindeststandard zählt beispielsweise das Recht jedes Fremden, als Rechtsperson behandelt zu werden, ...)

Der Kreis der schutzberechtigten Personen ist durch den Wegfall der zeitlichen Begrenzung und der ursprünglich bestehenden Möglichkeit, durch einseitige Erklärung den Begriff der „Ereignisse“ in der Flüchtlingsdefinition auf Ereignisse in Europa einzuschränken, in einem Protokoll vom 31. Januar 1967 erweitert worden, das die Flüchtlingskonvention weltweit auf alle (zukünftigen) Flüchtlingssituationen anwendbar macht (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht [1984] 840).

Parallel zu den Beratungen zur Flüchtlingskonvention waren mehrere Versuche unternommen worden, ein „right of asylum“, ein Recht auf Asyl, in die Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen aufzunehmen (Davy, Asyl und Internationales Flüchtlingsrecht, S. 52). Insbesondere bei den Arbeiten an den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen ging der Vorstoß dazu vor allem von den osteuropäischen Staaten aus. Sämtliche Vorschlägen dieser Art scheiterten jedoch daran, dass die Staaten sich die Möglichkeit offen halten wollten, die Gewährung von Asyl ohne Einschränkung auf bestimmte Gründe verweigern zu können (Davy, aaO). Ein allgemeiner völkerrechtlicher Anspruch auf Asylgewährung hat daher in die den UN-Menschenrechtspakte keinen Eingang gefunden. Selbst die rechtlich nicht verbindliche Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus 1948 enthält lediglich die oben dargestellte Bestimmung (Art 14 AEMR), die den Anspruch jedes Menschen, Asyl zu suchen und es zu genießen, verbürgt, nicht aber die explizite Verpflichtung der Staaten zur Asylgewährung in bestimmten Fällen festschreibt. Das Ergebnis der Beratungen mündete in der Deklaration über territoriales Asyl 1967.

IV. UNHCR – Statut

UNHCR-Statut 1950 (Res der GV 428 V vom 14.12.1950): Seit dem Ende des Ersten Weltkrieges haben zahlreiche Personen ihre Heimatstaaten verlassen. Mit und nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich Massenfluchtbewegungen und Massenauswanderungen noch verstärkt. Um diese Personen einigermaßen zu schützen, wurde 1922 unter dern Auspiezein des Völkerbundes der Nansen-Pass als Ausweispapier für Flüchtlinge geschaffeb und 1933 der der Hohe Kommissär für Flüchtlinge aus Deutschland eingesetzt. Im Jahr 1946 schuf die Generalversammlung der Vereinten Nationen die International Refugee Organization (IRO) als eine auf Zeit angelegte Spezialorganisation mit der Aufgabe der Heimbeförderung („repatriation“) der während des Zweiten Weltkrieges verschleppten Personen. Am 1. Januar 1951 wurde die IRO aufgelöst und durch das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für das Flüchtlingswesen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) ersetzt.

UNHCR hat formal den Status eines Hilfsorganes („subsidiary organ“ gem Art 22 der SVN) der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht [1984], S. 839-840, Türk, Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen [UNHCR], 1992, S. 29). Das Statut des UNHCR wurde am 14.12.1950 durch eine Resolution der Generalversammlung verabschiedet. Diese Resolution ist als die eigentliche Rechtsgrundlage von UNHCR zu qualifizieren (Türk, Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen [UNHCR], 1992, S. 28).
Zusammenhang zur Entstehung der GFK;
Kompetenzen des UNHCR;
„Mandatsflüchtlinge“ - Vergleich zur GFK-Flüchtlingen;
Rechtsfortbildung im Rahmen von UNHCR: EXCOM-Beschlüsse und thematische Richtlinien von UNHCR.

V. UNHCR – Positionen zum weltweiten Flüchtlingsrecht

(Quelle: UNHCR Wien)

UNHCR, Februar 1999, POSITIONSPAPIER Interne Neuansiedlung als sinnvolle Alternative zur Asylsuche (die sogenannte „Interne Fluchtalternative“ bzw. das „Neuansiedlungsprinzip“) [1999]

UNHCR 1. 9. 1999, Beendigung des Flüchtlingsstatus gemäß Artikel 1 C Absatz 5 GFK

UNHCR 5. 4. 2001, Auslegung von Artikel 1 des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

UNHCR 6. 4. 2001, Komplementäre Schutzformen

UNHCR 3. 5. 2001, Rechtliche und praktische Aspekte der Rückstellung von Personen, die keinen internationalen Schutz benötigen

UNHCR, 3. 5. 2001, Die Anwendung des Konzepts „sicheres Drittland“ und seine Auswirkungen auf den Umgang mit Massenfluchtbewegungen und auf den Flüchtlingsschutz

UNHCR 5. 5. 2001, Zwischenstaatliche Vereinbarungen betreffend die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

UNHCR 20. 11. 2001, Vier Fragen und Antworten zur nichtstaatlichen Verfolgung

UNHCR 7. 5. 2002, Richtlinien zum internationalen Schutz: Geschlechtsspezifische Verfolgung

UNHCR 7. 5. 2002, "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" im Zusammenhang mit der Flüchtlingskonvention

UNHCR 30. 10. 2002, Anwendbarkeit von Artikel 1 D der Genfer Flüchtlingskonvention auf palästinensische Flüchtlinge

UNHCR 12. 11. 2002, Erklärung der Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 bzw. Protokoll von 1967

UNHCR 10. 2. 2003, Richtlinien zum internationalen Schutz: Beendigung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 1 C (5) und (6) GFK)

UNHCR, 23. 7. 2003, Richtlinien zum internationalen Schutz: „Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative” im Zusammenhang mit Artikel 1 A (2) des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge [2003]

UNHCR 15. 8. 2003, Verpflichtung zur Registrierung von neugeborenen Kindern Asylsuchender und Flüchtlinge

UNHCR 4. 9. 2003, RICHTLINIEN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ: Anwendung der Ausschlussklauseln: Artikel 1 F des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

UNHCR 28. 4. 2004, RICHTLINIEN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ: Anträge auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund religiöser Verfolgung im Sinne des Artikels 1A(2) des Abkommens von 1951 und/ oder des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

UNHCR Nov 2004, Note on access to the asylum procedure of asylum-seekers returned to Greece inter alia, under arrangements to transfer responsibility with respect to determining an asylum claim or pursuant to application of the third country concept (Nov 2004)

UNHCR Mai 2005, Anmerkungen zur Rücknahme des Flüchtlingsstatus (Mai 2005)

VI. UNHCR-Postiionen zu Asyl in der EU

(Quelle: UNHCR Wien)

UNHCR (Oktober 1999): Festlegung der europäischen Asyl-Agenda: Empfehlungen zum Tampere-Gipfel

UNHCR (22. 9. 2000): Stellungnahme zu den Vorschlägen der französischen Präsidentschaft für eine Richtlinie und einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhinderung der Förderung der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts

UNHCR 15. 9. 2000: Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms (COM(2000) 303 vom 24. Mai 2000)

Anmerkungen von UNHCR (12. 3. 2001) zum Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Definition der Beihilfe zur illegalen Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt und zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur illegalen Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt

UNHCR-Stellungnahme (1. 4. 2001): Komplementäre Schutzformen

UNHCR (1. 4. 2001): Auslegung von Artikel 1 des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

UNHCR Briefing Note (1. 6. 2001): UNHCR begrüßt die Einigung der EU über die Gewährung vorübergehenden Schutzes

UNHCR (27. 6. 2001): Anmerkungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels

Stellungnahme des UNHCR (1. 7. 2001) zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (COM (2000) 578) endgültig, 20. September 2000)

Zusammenfassung der Stellungnahme des UNHCR (1. 7. 2001) zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (COM(2000) 578 endgültig, 20. September 2000)

UNHCR (1. 7. 2001): Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (KOM(2001) 181 endgültig)

Anmerkungen von UNHCR (1. 10. 2001) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (COM (2001) 522 final - 2001/0215 (CNS))

Anmerkungen von UNHCR (4. 10. 2001) zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (KOM (2001) 127 endg.)

UNHCR (1. 11. 2001): FÜR EINE GEMEINSAME EUROPÄISCHE MIGRATIONSMANAGEMENTPOLITIK

UNHCR-Standpunkt (1. 11. 2001): Berücksichtigung von Sicherheitsbelangen ohne Beeinträchtigung des Flüchtlingsschutzes

Anmerkungen von UNHCR (1. 11. 2001) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen (Brüssel, 12. September 2001, KOM (2001) 510 endg., 2001/0207(CNS))

Anmerkungen von UNHCR (1. 11. 2001) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung (COM (2001) 521 endgültig 2001/0217 (CNS)) - deutsche überarbeitete Fassung

UNHCR (1. 11. 2001): Den Tampere-Prozess stärken - UNHCR-Empfehlungen zum Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Laeken (Dezember 2001)

Anmerkungen von UNHCR (1. 11. 2001) zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Für ein gemeinsames Asylverfahren und einen unionsweit geltenden einheitlichen Status für die Personen, denen Asyl gewährt wird“ (KOM (2000) 755 endg.)

Anmerkungen von UNHCR (1. 3. 2002) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Staatsangehöriger eines dritten Landes in einem der Mitgliedstaaten gestellt hat (KOM (2001) 447 endgültig)

UNHCR-Pressererklärung (26. 4. 2002): RL Aufnahmebedingungen

UNHCR-Stellungnahme zum Arbeitsdokument der Europäischen Kommission über das Verhältnis zwischen der Gewährleistung der inneren Sicherheit und der Erfüllung der Anforderungen aus internationalen Schutzverpflichtungen und den diesbezüglichen Instrumenten KOM(2001) 743 endgültig, 5. Dezember 2001

UNHCR (2. 5. 2002): Empfehlungen an den Europäischen Rat von Sevilla, 21.-22. Juni 2002 (1. 6. 2002)

UNHCR-Anmerkungen (1. 8. 2002): Grünbuch der Kommission zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen (KOM(2002)175 endg.)

UNHCR-Anmerkungen (1. 9. 2002): Entscheidung des Rates: Europ. Flüchtlingsfonds (L252/12)

UNHCR-Stellungnahme (10. 9. 2002) zum Geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung KOM(2002) 225 endgültig, 2. Mai 2002

UNHCR: "Menschenrechtliche Aspekte der EU-Harmonisierung der Flüchtlings- und Asylpolitik" (9. 4. 2003)

UNHCR: Mitteilung der EU-Kommission "Für leichter zugängliche, gerechtere und besser funktionierende Asylsysteme" vom 4. Juni 2003

UNHCR: AIDE MEMOIRE Richtlinie über Mindeststandards zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft vom 24. 11. 2003

EU-Richtlinienentwurf zum Asylverfahren Kernanliegen von UNHCR vom 21. Jänner 2004

VII. UNHCR-Positionen zu Asyl in Österreich

(Quelle: UNHCR Wien)

UNHCR 7. 4. 1997, Stellungnahme zum Integrationspaket

UNHCR 12. 11. 1998, Stellungnahme zum Abänderungsantrag zum Initiativantrag Nr. 842/A

UNHCR 20. 4. 2000, Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fremdengesetz 1997 und das Strafgesetzbuch geändert werden

UNHCR 28. 5. 2001, Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 1997 geändert wird (Asylgesetz-Novelle 2001)

UNHCR 21. 6. 2001, Stellungnahme zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Kiss, Dr. Partik-Pablé und Kollegen

UNHCR 21. 6. 2001, Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2. Ärztegesetz-Novelle)

UNHCR 15. 4. 2002, Stellungnahme zum Entwurf der Fremden-, Asyl- und Ausländerbeschäftigungsgesetznovelle

UNHCR 13. 2. 2003, Konzept für Reformen im österreichischen Asylsystem

UNHCR 15. 5. 2003, STELLUNGNAHME zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden

UNHCR 18. 6. 2003, STELLUNGNAHME zur Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden

UNHCR 28. 7. 2003, STELLUNGNAHME zum Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG)

UNHCR 8. 9. 2003, STELLUNGNAHME zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG) und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG)

UNHCR 13. 10. 2003, Offener Brief an Abgeordnete des Nationalrates

UNHCR 15. 10. 2003, STELLUNGNAHME zur Regierungsvorlage für eine AsylG-Novelle 2003 in der Fassung des Abänderungsantrags vom 14. Oktober 2003

UNHCR 20. 10. 2003, Experten-Hearing zum Asylpaket. Redebeitrag von UNHCR-Vertreter Dr. Gottfried Köfner vor dem Parlament

UNHCR 3. 12. 2003, STELLUNGNAHME zu den Regierungsvorlagen für ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG), für ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Gleichbehandlungskommissionsgesetz – GBK/GAW-G) und für ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG)

UNHCR 26. 2. 2004, Stellungnahme zum Entwurf einer Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2004 (AsylG-DV 2004)

UNHCR 25. 5. 2004, Stellungnahme zum Entwurf für das Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG sowie das Gesetz, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz geändert wird

UNHCR 28. 5 2004, Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung, mit der das unbefugte Betreten und der unbefugte Aufenthalt in den Betreuungseinrichtungen des Bundes verboten wird (Betreuungseinrichtungen-BetretungsV – BEBV)

UNHCR 3. 6. 2004, Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle zum Tiroler Sozialhilfegesetz (Begutachtung - Fassung 5. Mai 2004)

UNHCR 23. 6. 2004, Zwischenbericht über die Erstaufnahmestellen

UNHCR 2. 12. 2004, Stellungnahme: Entwurf der Betreuungseinrichtungen-BetretungsV 2005

UNHCR 5. 4. 2005, Stellungnahme zum Entwurf für das Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 erlassen sowie das Bundesbetreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das UBASG und das EGVG geändert werden

UNHCR 21. 4. 2005, Stellungnahme zum Entwurf für das Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungsund Aufenthaltsgesetz erlassen wird sowie das Fremdengesetz 1997, das Gebührengesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

UNHCR 25. 4. 2005, Stellungnahme zum Entwurf für das Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

UNHCR 10. 5. 2005, Stellungnahme zur Regierungsvorlage für das Steiermärkische Betreuungsgesetz 2005

UNHCR 20. 5. 2005, Analyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket 2005

UNHCR 20. 5. 2005, Kurzanalyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket 2005. Auswahl wichtiger Bedenken aus Sicht des internationalen Flüchtlingsrechts

UNHCR 20. 6. 2005, Experten-Hearing zur Asyl- und Fremdengesetz-Novelle: Redebeitrag des UNHCR-Vertreters Dr. Gottfried Köfner im Parlament

UNHCR 11. 7. 2005, Stellungnahme zum Entwurf für Änderungen im Vorarlberger Sozialhilfegesetz

UNHCR 1. 9. 2005, Stellungnahme zum Entwurf eines Tiroler Grundversorgungsgesetzes

UNHCR 14. 10. 2005, Analyse des Entwurfs eines Budesgesetzes, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

UNHCR 9. 11. 2005, Analyse des Entwurfs der Staatendokumentationsbeirat-Verordnung

UNHCR 9. 11. 2005, Analyse des Entwurfs der Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005

UNHCR 11. 11. 2005, Analyse des Entwurfs eines Burgenländischen Landesbetreuungsgesetzes

UNHCR 21. 11. 2005, Analyse des Entwurfs eines Kärntner Grundversorgungsgesetzes

UNHCR 12. 12. 2005, Analyse des Entwurfs für Änderungen der Anhalteordnung

VIII. Beschlüsse des UNHCR- Exekutivkomitees (EXCOM)

(Quelle: UNHCR Wien)

Beschluss Nr. 1 (XXVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Einsetzung des Unterausschusses und Allgemeines

Beschluss Nr. 2 (XXVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Arbeit des Unterausschusses und Allgemeines

Beschluss Nr. 3 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Arbeit des Unterausschusses und Allgemeines

Beschluss Nr. 4 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Internationale Vertragswerke

Beschluss Nr. 5 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Asyl

Beschluss Nr. 6 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Non-Refoulement

Beschluss Nr. 7 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Ausweisung

Beschluss Nr. 8 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft

Beschluss Nr. 9 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Familienzusammenführung

Beschluss Nr. 10 (XXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Rechtsschutzpersonal

Beschluss Nr. 11 (XXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 12 (XXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Extraterritoriale Wirkung der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft

Beschluss Nr. 13 (XXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Reiseausweise für Flüchtlinge

Beschluss Nr. 14 (XXX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 15 (XXX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Flüchtlinge ohne Asylland

Beschluss Nr. 16 (XXXI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 17 (XXXI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Probleme im Zusammenhang mit der Auslieferung von Flüchtlingen

Beschluss Nr. 18 (XXXI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Freiwillige Repatriierung

Beschluss Nr. 19 (XXXI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Vorläufige Zuflucht

Beschluss Nr. 20 (XXXI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Schutz von Asylsuchenden auf See

Beschluss Nr. 21 (XXXII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 22 (XXXII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Schutz von Asylsuchenden in Fällen von Massenfluchtbewegungen

Beschluss Nr. 23 (XXXII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Probleme im Zusammenhang mit der Rettung von Asylsuchenden aus Seenot

Beschluss Nr. 24 (XXXII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Familienzusammenführung

Beschluss Nr. 25 (XXXIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 26 (XXXIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Bericht der Arbeitsgruppe für Probleme im Zusammenhang mit der Rettung von Asylsuchenden in Seenot

Beschluss Nr. 27 (XXXIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Militärische Angriffe auf Flüchtlingslager und -ansiedlungen im südlichen Afrika und anderenorts

Beschluss Nr. 28 (XXXIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Durchführung früherer Beschlüsse über die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, unter anderem hinsichtlich der Rolle des UNHCR bei nationalen Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft

Beschluss Nr. 29 (XXXIV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 30 (XXXIV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Das Problem der offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Anträge auf Anerkennung als Flüchtling oder Asylgewährung

Beschluss Nr. 31 (XXXIV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Rettung von in Seenot geratenen Asylsuchenden

Beschluss Nr. 32 (XXXIV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Militärische Angriffe auf Flüchtlingslager und -ansiedlungen in Südafrika und anderswo

Beschluss Nr. 33 (XXXV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 34 (XXXV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Probleme im Zusammenhang mit der Rettung von in Seenot geratenen Asylsuchenden

Beschluss Nr. 35 (XXXV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Ausweispapiere für Flüchtlinge

Beschluss Nr. 36 (XXXVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 37 (XXXVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Zentralamerikanische Flüchtlinge und die Deklaration von Cartagena

Beschluss Nr. 38 (XXXVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Rettung von in Seenot geratenen Asylsuchenden

Beschluss Nr. 39 (XXXVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Flüchtlingsfrauen und internationaler Schutz

Beschluss Nr. 40 (XXXVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Freiwillige Repatriierung

Beschluss Nr. 41 (XXXVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Internationaler Rechtsschutz – Allgemeines

Beschluss Nr. 42 (XXXVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beitritt zu internationalen Abkommen und deren Durchführung

Beschluss Nr. 43 (XXXVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Genfer Deklaration über das Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 und das Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Beschluss Nr. 44 (XXXVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Inhaftierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Beschluss Nr. 45 (XXXVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Militärische und bewaffnete Angriffe auf Flüchtlingslager und -ansiedlungen

Beschluss Nr. 46 (XXXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeine Schlussfolgerungen zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 47 (XXXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Flüchtlingskinder

Beschluss Nr. 48 (XXXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Militärische und bewaffnete Angriffe auf Flüchtlingslager und -ansiedlungen

Beschluss Nr. 49 (XXXVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Reiseausweise für Flüchtlinge

Beschluss Nr. 50 (XXXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeine Beschlüsse zum Internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 51 (XXXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Förderung und Verbreitung des Flüchtlingsrechts

Beschluss Nr. 52 (XXXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Internationale Solidarität und Rechtsschutz von Flüchtlingen

Beschluss Nr. 53 (XXXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Asylsuchende blinde Passagiere

Beschluss Nr. 54 (XXXIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Flüchtlingsfrauen

Beschluss Nr. 55 (XL) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeine Beschlüsse zum Internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 56 (XL) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über Dauerlösungen und Flüchtlingsschutz

Beschluss Nr. 57 (XL) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über die Durchführung des Abkommens von 1951 und des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Beschluss Nr. 58 (XL) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über das Problem der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die in irregulärer Weise von einem Land, in dem sie bereits Schutz gefunden hatten, weiterwandern

Beschluss Nr. 59 (XL) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über Flüchtlingskinder

Beschluss Nr. 60 (XL) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über Flüchtlingsfrauen

Beschluss Nr. 61 (XLI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 62 (XLI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zur Note über internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 63 (XLI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über Lösungen und Rechtsschutz

Beschluss Nr. 64 (XLI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über Flüchtlingsfrauen und internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 65 (XLII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeine Beschlüsse zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 66 (XLII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zum Bericht der Arbeitsgruppe für Lösungen und Rechtsschutz

Beschluss Nr. 67 (XLII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über den Bericht zur geordneten Weiterwanderung als Instrument des Rechtsschutzes

Beschluss Nr. 68 (XLIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 69 (XLIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zur Beendigung des Flüchtlingsstatus

Beschluss Nr. 70 (XLIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zu den zwischen den Sitzungen stattfindenden Treffen

Beschluss Nr. 71 (XLIV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeines

Beschluss Nr. 72 (XLIV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Persönliche Sicherheit von Flüchtlingen

Beschluss Nr. 73 (XLIV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Rechtsschutz für Flüchtlinge und sexuelle Gewalt

Beschluss Nr. 74 (XLV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 75 (XLV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über innerhalb eines Staates vertriebene Personen

Beschluss Nr. 76 (XLV) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über die Empfehlungen des Gedenksymposiums von OAU und UNHCR über Flüchtlinge und Vertreibungen in Afrika

Beschluss Nr. 77 (XLVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 78 (XLVI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über die Verhütung und Verminderung der Staatenlosigkeit und den Schutz von Staatenlosen

Beschluss Nr. 79 (XLVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 80 (XLVII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Umfassende und regionale Lösungsansätze im Rahmen von Rechtsschutz

Beschluss Nr. 81 (XLVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 82 (XLVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über die Wahrung von Asyl

Beschluss Nr. 83 (XLVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über die Sicherheit von UNHCR-Mitarbeitern und anderem humanitärem Personal

Beschluss Nr. 84 (XLVIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge

Beschluss Nr. 85 (XLIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 86 (XLIX) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über informelle Konsultationen zu Schutzfragen

Beschluss Nr. 87 (L) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 88 (L) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über den Schutz der Familie des Flüchtlings

Beschluss Nr. 89 (LI) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 90 (LII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 91 (LII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über die Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Beschluss Nr. 92 (LIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Allgemeiner Beschluss zum Internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 93 (LIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über die Aufnahme von Asylsuchenden im Rahmen individueller Asylsysteme

Beschluss Nr. 94 (LIII) des UNHCR-Exekutivkomitees: Beschluss über den zivilen und humanitären Charakter von Asyl

Beschluss Nr. 95 (LIV) des UNHCR-Exekutivkomitees zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 96 (LIV) des UNHCR-Exekutivkomitees über die Rückstellung von Personen, bei denen kein internationaler Schutzbedarf festgestellt wurde

Beschluss Nr. 97 (LIV) des UNHCR-Exekutivkomitees über Schutzgarantien bei Aufgriffsmaßnahmen

Beschluss Nr. 98 (LIV) des UNHCR-Exekutivkomitees über Schutz vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung

Beschluss Nr. 99 (LV) des UNHCR-Exekutivkomitees zum internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 100 (LV) des UNHCR-Exekutivkomitees über internationale Zusammenarbeit, Lastenteilung und geteilte Verantwortung in Massenfluchtsituationen

Beschluss Nr. 101 (LV) des UNHCR-Exekutivkomitees über Fragen der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen

Beschluss Nr. 102 (LVI) des UNHCR-Exekutivkomitees zum Internationalen Rechtsschutz

Beschluss Nr. 103 (LVI) des UNHCR-Exekutivkomitees über die Bereitstellung von internationalem Rechtsschutz, einschließlich ergänzender Schutzformen

Beschluss Nr. 104 (LV) des UNHCR-Exekutivkomitees über die Integration vor Ort

Beschluss Nr. 105 (LV) des UNHCR-Exekutivkomitees über gefährdete Frauen und Mädchen

Beschluss Nr. 106 (LV) des UNHCR-Exekutivkomitees über die Identifizierung, Verhütung und Verminderung der Staatenlosigkeit und den Schutz von Staatenlosen

IX. Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes aus 1948

X. UN-Pakte

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte UN-Menschenrechtspakt I 1966 BGBl 1978/590

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechts UN-Menschenrechtspakt II 1966 BGBl 1978/591

Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte BGBl 1988/105

Entscheidungen des Pakt-Komittees sind auf http://www.unhchr.ch/html/menu2/6/hrc.htm zu finden.

XI. Genfer Abkommen 1949 und Zusatzprotokolle 1977

Genfer Abkommen 1949 und Zusatzprotokolle aus 1977

XII. Diskriminierungsverbot

Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung aus 1966

Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus 1979

XIII. Folterübereinkommen

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe aus 1984

CAT: http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/h_cat39.htm

CAT-Entscheidungen: http://www.unhchr.ch/html/menu2/6/hrc.htm

XIV. Kinderrechtsübereinkommen

Übereinkommen über die Rechte des Kindes 1989

XV. ICTY-Statut

Statut über die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofes zur Verfolgung von Personen, die für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, welche seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begnagen worden sind (ICTY-Statut) aus 1993

XVI. ICC Statut

ICC Statut


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Letzte Änderung: 23. September 2008