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| Titel:
Krieg und Bürgerkrieg |
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Krieg bedeutet (mittelhochdeutsch kriec; althochdeutsch chrēg: Hartnäckigkeit) eine mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zwischen Staaten oder Völkern bzw zwischen Bevölkerungsgruppen innerhalb eines Staates (Bürgerkrieg). Kriegsursachen und -ziele sind idR politischer, wirtschaftlicher, ideologischer und militärischer Natur. Unter „Bürgerkrieg“ versteht man eine unter systematischem Einsatz von Waffen und Kriegsgerät gewaltsam ausgetragene Auseinandersetzung zwischen organisierten, größeren Teilen der Bevölkerung eines Landes und der etablierten Regierung bzw einem regierungsähnlichen Machtfaktor innerhalb eines völkerrechtlichen Staatsgebildes (Staatsgebietes). In den vier Genfer Abkommen von 1949 über den Schutz von Kriegsopfern und dem Zusatzprotokoll II von 1977 wird der Begriff Bürgerkrieg durch die Formel „nicht internationaler bewaffneter Konflikt” ersetzt. Die Ziele der Parteien in einem Bürgerkrieg richten sich auf die Erlangung bzw Erhaltung von Macht und Herrschaft über den Gesamtstaat oder aber auf bzw. gegen die Abspaltung eines Teils des Staatsgebietes (siehe Sezession). Ursachen für die Entzweiung der Bevölkerung eines Staates sind zumeist soziale oder religiöse Konflikte. Da es sich bei Kriegen regelmäßig um gewaltsame Auseinandersetzungen handelt, liegt auf der Hand, dass von Kriegen betroffene Menschen einer erhöhten Gefahr, in ihren Menschenrechten verletzt zu werden, ausgesetzt sind. Da Kriege häufig aus politischen, wirtschaftlichen oder ideologischen Gründen (Vorwänden) geführt werden, schließen Kriege eine Verfolgungsgefahr aus zumindest einem der in Art 1 Abschn A Z 2 GFK genannten Gründen keineswegs aus, sondern legen aus allgemeiner Sicht eine iSd GFK maßgebende Verfolgungsgefahr häufig nahe. Letzte Änderung: 20. Juni 2004 |